Bundesverwaltungsrichter ebnen Allgäu Airport den Weg
Der Ausbau des Flughafens in Memmingen rückt nun wieder ein großes Stück näher. Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 14. Juli 2015 zurückgewiesen. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss vom 1. März 2013 bestandskräftig. „Dies ist ein wichtiges Signal für die Zukunft des Flughafens“, betont Airport Geschäftsführer Ralf Schmid. Die Richter hatten im Juli 2015 sämtliche Klagen gegen einen Ausbau des Allgäu Airport abgewiesen hat. Die Einwände der klagenden Gemeinden, Bürger und des Bundes Naturschutz gegen die bereits im März 2013 vom Luftamt Südbayern genehmigten Pläne seien allesamt nicht haltbar gewesen, hatte damals das Gericht geurteilt und eine Revision nicht zugelassen. Dagegen hatten zwei Unterallgäuer Bürger eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. „Wir hoffen“, so Schmid, „dass dieses Urteil nun auch das Votum in Brüssel beschleunigt.“ Denn noch immer wartet der Flughafen auf eine Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission, ob der Freistaat Bayern das Vorhaben mit 12,2 Millionen Euro fördern darf. Solange kann nicht mit dem 17 Millionen Euro teuren Ausbau der Start- und Landebahn und des Instrumentenlandesystems ILS 06 begonnen werden. Diese jüngste Entscheidung in Leipzig zeige auch, so Schmid, „welch hervorragende Arbeit das bei der Regierung von Oberbayern angesiedelte Luftamt Südbayern im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und die Landesanwaltschaft im Zuge des Verfahrens geleistet haben.“